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   OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20   

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https://dejure.org/2020,44005
OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20 (https://dejure.org/2020,44005)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20 (https://dejure.org/2020,44005)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20 (https://dejure.org/2020,44005)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bamberg, 08.02.2019 - 2 Ss OWi 123/19

    Unwirksamkeit nachträglicher Einspruchsbeschränkung wegen fehlender anwaltlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat auf die Sachrüge von Amts wegen zu prüfen, ob der Tatrichter zu Recht von einer wirksamen Beschränkung des Einspruchs nach § 67 Abs. 2 OWiG ausgegangen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76 - juris Rn. 7 zur Berufung und Revision; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 2 Ss OWi 123/19 - juris Rn. 4; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 63. Aufl., § 318 Rn. 33, § 327 Rn. 9, § 352 Rn. 4).

    Die Annahme des Gegenteils liefe nicht nur auf eine nicht zu rechtfertigende Entwertung der Funktion des Rechtsanwalts und seiner Bevollmächtigung, sondern auch darauf hinaus, dass die Tatgerichte - auch bei vorliegender Vollmacht zur teilweisen Rechtsmittelrücknahme - noch zusätzliche Vollmachtsnachweise erheben müssten (zutreffend Krenberger, Anm. zu OLG Bamberg, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 2 Ss OWi 123/19 -, jurisPR-VerkR 9/2019 Anm. 5).

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20
    Sie kann ferner aus den sonstigen Umständen ersichtlich sein (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 2 (7) SsBs 467/15 - juris Rn. 22).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat auf die Sachrüge von Amts wegen zu prüfen, ob der Tatrichter zu Recht von einer wirksamen Beschränkung des Einspruchs nach § 67 Abs. 2 OWiG ausgegangen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76 - juris Rn. 7 zur Berufung und Revision; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 2 Ss OWi 123/19 - juris Rn. 4; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 63. Aufl., § 318 Rn. 33, § 327 Rn. 9, § 352 Rn. 4).
  • OLG Bamberg, 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18

    Ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme oder Beschränkung des Rechtsbehelfs in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20
    b) Auf die umstrittene Frage, ob die "ausdrückliche Ermächtigung" zur Zurücknahme eines Rechtsmittels dem Verteidiger auch im Voraus, etwa im Rahmen des (allgemeinen) Vollmachtformulars, erteilt werden kann, und damit bereits zu einem Zeitpunkt, in dem der Inhalt der Entscheidung möglicherweise noch unbekannt und das Bedürfnis einer Anfechtung der Entscheidung noch unklar ist (so OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 62/05 -, juris Rn. 13 m.w.N. zur früher vorherrschenden Rechtsprechung; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 67 Rn. 36; KK-OWiG/Ellbogen, § 67 Rn. 99), oder ob diese Ermächtigung angesichts der Tragweite der Erklärung erst erteilt werden kann, wenn feststeht, um welche konkrete Entscheidung es sich handelt und auf welches Rechtsmittel sich die Ermächtigung zur Rücknahme oder zum Verzicht konkret bezieht (so die mittlerweile vorherrschende Meinung, vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 63. Aufl., § 302 Rn. 32; OLG Bamberg, Beschluss vom 3. April 2018 - 3 Ss OWi 330/18 - juris Rn. 7; KG Berlin, a.a.O., Rn. 6) kommt es hier nicht an.
  • BGH, 06.12.2016 - 4 StR 558/16

    Revision (Rechtsmittelrücknahme; Ermächtigung des Verteidigers; Widerruf der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20
    Diese ist indes an keine Form gebunden und kann auch mündlich erteilt werden; für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16 - juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 3 Ss OWi 319/09

    Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von THC

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20
    e) Der Einspruch konnte auch wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, da die Feststellungen im Bußgeldbescheid zur Tat hinreichend konkretisiert sind und eine ausreichende Grundlage für die Rechtsfolgenbemessung darstellen (vgl. hierzu nur OLG Hamm, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 3 Ss OWi 319/09 - juris Rn. 19).
  • OLG Hamm, 17.05.2005 - 1 Ss 62/05

    Berufungsbeschränkung; Zeitpunkt; Vollmacht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20
    b) Auf die umstrittene Frage, ob die "ausdrückliche Ermächtigung" zur Zurücknahme eines Rechtsmittels dem Verteidiger auch im Voraus, etwa im Rahmen des (allgemeinen) Vollmachtformulars, erteilt werden kann, und damit bereits zu einem Zeitpunkt, in dem der Inhalt der Entscheidung möglicherweise noch unbekannt und das Bedürfnis einer Anfechtung der Entscheidung noch unklar ist (so OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 1 Ss 62/05 -, juris Rn. 13 m.w.N. zur früher vorherrschenden Rechtsprechung; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 67 Rn. 36; KK-OWiG/Ellbogen, § 67 Rn. 99), oder ob diese Ermächtigung angesichts der Tragweite der Erklärung erst erteilt werden kann, wenn feststeht, um welche konkrete Entscheidung es sich handelt und auf welches Rechtsmittel sich die Ermächtigung zur Rücknahme oder zum Verzicht konkret bezieht (so die mittlerweile vorherrschende Meinung, vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 63. Aufl., § 302 Rn. 32; OLG Bamberg, Beschluss vom 3. April 2018 - 3 Ss OWi 330/18 - juris Rn. 7; KG Berlin, a.a.O., Rn. 6) kommt es hier nicht an.
  • OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 Ss OWi 634/05

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20
    Diese (zwingend zu erfolgende) Anordnung kann das Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 79 Abs. 6 OWiG nachholen (OLG Hamm, Beschluss vom 27. September 2005 - 2 Ss OWi 634/05 - juris Rn. 17).
  • KG, 19.02.1999 - 5 Ws (B) 717/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20
    a) Die nachträgliche Beschränkung - wie hier auf den Rechtfolgenausspruch - des zunächst unbeschränkt eingelegten Einspruchs ist als teilweise Zurücknahme des Rechtsbehelfs gemäß § 67 Abs. 1 S. 2 OWiG i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO zu beurteilen (vgl. OLG Bamberg, a.a.O., Rn. 6 ; KG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 1999 - 2 Ss 419/98 - 5 Ws (B) 717/98 - juris Rn. 6).
  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 33/22

    1. Wird gerügt, das Gericht habe unter Verstoß gegen § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG ohne

    Diese ist aber ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Konkretisierung ohne Weiteres aus den Umständen des Einzelfalls ergibt (vgl. KG [Schifffahrtsobergericht Berlin] NJW 2009, 1686; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20 -, juris).
  • KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22

    Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die

    Für die Ermächtigung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben; sie kann in einer dem Verteidiger erteilten Vollmacht liegen (vgl. Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., a.a.O.) oder auch konkludent erteilt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20 -, juris).
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